Opioidanalgetika gehören zu den bedeutendsten pharmakotherapeutischen Optionen für die symptomatische Behandlung von Menschen mit akuten sowie chronischen Schmerzen unterschiedlichster Ätiologie, Pathogenese und Pathophysiologie. In der Tumorschmerztherapie spielen insbesondere die retardierten oralen Formen der µ-Agonisten Morphin, Oxycodon und Hydromorphon eine zentrale Rolle und bilden für viele Betroffene das pharmakologische Rückgrat einer effektiven und verträglichen Basisversorgung. Unterschiede in Wirksamkeit und Verträglichkeit dieser Substanzen beruhen nicht nur auf den pharmakologischen Eigenschaften, sondern stehen auch im Zusammenhang mit der jeweiligen Galenik. Diese nimmt nicht nur Einfluss auf Wirkeintritt, Wirkdauer und Wirkstärke, sondern beeinflusst auch die Sicherheit und Verträglichkeit und ist damit ein wichtiger Faktor für den Therapieerfolg. Die Verbesserung der individuellen Versorgung von Patienten mit Tumorschmerz auf Grundlage einer evidenzbasierten Medizin, die die Bedürfnisse Betroffener berücksichtigt und von der Erfahrung der behandelnden Ärzte profitiert, hat sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) mit ihrer Praxisleitlinie Tumorschmerz (PLL-TS) bereits 2013 zur Aufgabe gemacht. Neben dem Primärziel einer verbesserten Versorgung von Schmerzpatienten will sich die PLL-TS explizit daran messen lassen, epidemiologisch nachvollziehbare Veränderungen zu bewirken. Die Praxisleitlinie Tumorschmerz wird gegenwärtig aktualisiert; künftig soll die prospektive Palliation und Patientenautonomie eine stärkere Gewichtung erhalten.
Alle CME-Fortbildungen Schmerz
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Rechtliche Hilfestellungen für die Cannabinoid-Verordnung zur Behandlung schwerkranker Patienten
Das am 10. März 2017 in Kraft getretene Gesetz zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (Cannabis-Gesetz) ermöglicht die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dabei sind gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen, wie das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, nicht zur Verfügung stehende oder bereits ausgeschöpfte Standardtherapien oder wenn diese nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes nicht zur Anwendung kommen können sowie das Vorliegen einer nicht ganz entfernt liegenden Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome. Bei der ärztlichen Stellungnahme im Rahmen der Antragstellung für die Kostenübernahme der Cannabinoid-Therapie durch die GKV ist in diesem Zusammenhang insbesondere individuell auf die persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Patienten einzugehen. In dieser Fortbildung erhalten Sie rechtliche Hilfestellungen für die Cannabinoid-Verordnung sowie für die Antragstellung auf Kostenübernahme der Cannabinoid-Therapie durch die GKV zur Behandlung schwerkranker Patienten. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Möglichkeiten im Falle einer Antragsablehnung bestehen. Sie erhalten zudem Informationen zu der seitens des BfArM durchgeführten Begleiterhebung, zu deren Teilnahme Sie gesetzlich verpflichtet sind, sofern der Kostenübernahme zu Lasten der GKV stattgegeben wurde.
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Die neue Praxisleitlinie Substitutionsbehandlung bei Opioidfehlgebrauch in der Schmerztherapie
Ein bis drei Prozent der Patienten mit einer Langzeitverordnung von Opioiden zur Schmerztherapie entwickeln einen „Fehlgebrauch“. Abhängigkeit und Suchtverhalten können die Folge sein. Die neue DGS-Praxisleitlinie „Substitutionsbehandlung bei Opioidfehlgebrauch in der Schmerztherapie“ widmet sich erstmalig diesem speziellen Problembereich. Opioide haben per se ein Gewöhnungs- und Suchtpotenzial. Allerdings gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen der physischen Abhängigkeit und Gewöhnung (Toleranz) und einer psychischen Abhängigkeit (Sucht). Die klinischen Zeichen einer Abhängigkeit und Sucht gehen mit einer Verhaltensänderung einher: Es steht nicht mehr die Schmerzlinderung bei der Einnahme des Opioids im Vordergrund, sondern das Erleben von Euphorie und das intensive, nicht zu unterdrückende Verlangen nach dem Opiat. Bei Anzeichen von „Fehlgebrauch“ ist die Diagnose Prescription Opioid Misuse (POM) zu stellen. Steht die Diagnose POM und ist die Entscheidung zu einem Therapiewechsel gefallen, kann der Einsatz eines Substitutionsmittels erwogen werden. Zur Substitution stehen heutzutage mehrere Substanzen zur Auswahl, die ihrerseits als Opioide in der Schmerztherapie Verwendung finden, sich aufgrund ihrer langen Halbwertszeit und aus pharmakologischen Gründen aber auch für kontrollierte Substitutionsbehandlungen eignen.
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Neue Konzepte zum Umgang mit Opioid-Schmerzmittel-Abhängigkeit
Weltweit hat der Opioidverbrauch in den vergangen 20 Jahren stark zugenommen. Vor allem nichttumorbedingte Schmerzen sind heute die Hauptindikation. Unter Experten mehrt sich die Sorge, das eine zunehmende Zahl von Patienten in eine Schmerzmittelabhängigkeit geraten. Während man für die USA den Fehlgebrauch auf 5-10% schätzt, gab es hierzulande kaum verlässliche Zahlen. Eine nun vorliegende repräsentative Auswertung von 4 Millionen Datensätzen aus der GKV Datenbank 2014 kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland 640.000 Menschen als Langzeit-Opioidpatienten gelten. Jeder vierte Patient gilt als gefährdet. Diese Fortbildung beleuchtet das Ausmaß der behandlungsbedürftiger Opioid-Schmerzmittel-Abhängigkeit in Deutschland und stellt zwei sehr unterschiedliche Behandlungskonzepte anhand von Fallbeispielen vor.
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Schmerztherapie - Management der Opioid-induzierten Obstipation (OIC)
Eine der häufigsten Nebenwirkungen einer Schmerztherapie mit Opioiden ist die Opioid-induzierte Obstipation (OIC; opioid-induced constipation). Dennoch wird die OIC unterschätzt, z. B. weil Patienten die schambesetzte Symptomatik im Arztgespräch nicht thematisieren. Dabei stellt die OIC für den Patienten eine erhebliche Belastung dar, die zur Reduktion der Opioiddosis bis hin zum Absetzen der Medikation führen kann. Diese Fortbildung beleuchtet das Beschwerdebild der OIC, das sich grundsätzlich – aufgrund der eigenen Pathophysiologie – von der funktionellen Obstipation unterscheidet. Durch Aktivierung der peripheren μ-Opioid Rezeptoren im enterischen Nervensystem kommt es zu einem Spektrum an vielfältigen Symptomen – nicht nur im Gastrointestinalbereich. Die hier vorgestellten aktuellen Tools zur Diagnostik ermöglichen eine umfassende und genaue Bewertung der klinischen Situation mit nur wenig Zeitaufwand. Das Therapiemanagement folgt einem Stufenschema, angelehnt an die S2k-Leitlinie „Chronische Obstipation“.
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Hochdosierte Opiat-Therapie bei Schmerzpatienten – nützlich oder schädlich?
In den folgenden Kapiteln lernen Sie zunächst die neurobiologischen Zusammenhänge der Opiat-induzierten Analgesie kennen. Wie wirken Opiate in der Anästhesie und in der Schmerztherapie und welche Erklärungsmodelle gibt es für das in der klinischen Praxis zu beobachtende Phänomen, das Opiate nicht immer über einen längeren Zeitraum gut wirken. Welche Mechanismen führen zur Opiat-induzierten Toleranz? Ein besonderes Augenmerk wird auf die Opiat-induziere Hyperalgesie und deren neurobiologischen Hintergründe gelegt und schließlich werden Behandlungsoptionen für Patienten mit einer Opiat-induzieren Hyperalgesie dargestellt. Anhand der aktuellen LONTS-Leitlinien, werden sinnvolle Opiat-Dosierungen und die Nutzen-Risiko-Frage der Therapie mit hochdosierten Opiaten diskutiert.
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Was sollte der Schmerztherapeut über suchtmedizinische Behandlungskonzepte wissen?
Die Suchtabhängigkeit ist eine chronische Erkrankung, deren Therapie ein langfristig angelegtes Behandlungskonzept erfordert. Das Ziel der modernen Suchtmedizin ist daher die Behandlung des Verlangens nach dem Suchtmittel. Therapie der Wahl ist die Substitution. Die Substitution kann auch für Schmerzmittelabhängige eine geeignete Alternative zur Entgiftung darstellen. In den folgenden Kapiteln erfahren Sie, welche klinischen Erfahrungen hinsichtlich der Substitution der Schmerzmittelabhängigkeit vorliegen, wie diese in der Praxis umgesetzt wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind.
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Update Cannabis als Medizin
Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ am 10. März 2017 sind getrocknete Cannabisblüten, standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen GKV-erstattungsfähig und stellen so eine reale Erweiterung des Therapiespektrums dar. Medikamente auf Cannabisbasis sowie Cannabisextrakte oder -blüten sind bei einer Vielzahl verschiedener Indikationen durch ihre spezifische Bindung an Rezeptoren des Endocannabinoidsystems und durch andere Mechanismen wirksam. Zu den etablierten Indikationen zählen aufgrund der aktuellen Studienlage derzeit vor allem chronische neuropathische Schmerzen, Spastik bei MS sowie Appetitmangel, Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Krebsbehandlung oder anderer Ursache. Für viele andere Indikationen liegen Fallbeispiele oder kleinere Studien vor, in denen zum Teil über erstaunliche Effekte berichtet wird.